WIB WYND Bond
Last updated: Dec 20, 2025
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Datum des Wertpapier-Informationsblatts: 15.10.2025 I Anzahl der Aktualisierungen des Wertpapier-Informationsblatts: 0
1. | Art des Wertpapiers |
Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG. | |
Bezeichnung des Wertpapiers | |
Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung „WYND Pioneer Bond III“ | |
Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) | |
DE000A4DFWT7 | |
2. | Die Funktionsweise des Wertpapiers einschließlich der mit dem Wertpapier verbundenen Rechte, Angaben zur technischen Ausgestaltung des Wertpapiers, zu dem Wertpapier zugrundeliegenden Technologien sowie zur Übertragbarkeit und Handelbarkeit des Wertpapiers an den Finanzmärkten |
Funktionsweise: Bei dem angebotenen Wertpapier handelt es sich um unverbriefte, nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.880.000, die in bis zu 8.000 Stück auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 985 eingeteilt sind (die „Schuldverschreibungen“). Die Schuldverschreibungen werden von der MD Capital GmbH als Emittentin ausgegeben. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch Bewirkung der Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“) als elektronisches Wertpapier im Sinne des § 2 Absatz 1 eWpG begeben. Als registerführende Stelle im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG hat die Emittentin die Smart Registry GmbH, Uhlandstraße 32, 10719 Berlin, benannt. Für jede ausgegebene Schuldverschreibung wird ein Token von der Emittentin an den Anleger herausgegeben, welcher die Eintragung in Bezug auf eine Schuldverschreibung im Kryptowertpapierregister repräsentiert. Die Schuldverschreibungen begründen ausschließlich schuldrechtliche Zahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anlegern, die in Euro zu erfüllen sind; sie gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Emittentin. Technische Ausgestaltung, zugrundeliegende Technologien: Die Schuldverschreibungen werden nicht in einer Urkunde verbrieft. Für jede ausgegebene Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 985 erfolgt eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters. Das Kryptowertpapierregister basiert auf der Polygon-Blockchain, welche mittels Distributed-Ledger-Technologie (DLT) eine spezielle Form der elektronischen Datenverarbeitung und -speicherung darstellt. Das Kryptowertpapierregister stützt sich auf den ERC-20-Standard. „WYND Pioneer Bond III Token“ ist die Eintragung einer Schuldverschreibung mittels Token im Kryptowertpapierregister, welcher die Rechte aus der Schuldverschreibung repräsentiert. Die Bezeichnung „WYND Pioneer Bond III Token“ wurde von der Emittentin gewählt, um diesen Token eindeutig von anderen Token unterscheiden zu können. Die Verwaltung der „WYND Pioneer Bond III Token“ erfolgt in einem Wallet des Anlegers, welches ihm kostenfrei von der Emittentin zur Verfügung gestellt wird. Anleger werden in das Kryptowertpapierregister nicht namentlich eingetragen, sondern pseudonymisiert, indem jedem Anleger eine eindeutige Kennung zugeordnet wird. Die Emittentin behält sich für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen einen Wechsel der registerführenden Stelle ohne Zustimmung der Anleihegläubiger gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 eWpG vor. Die Eintragung in das Kryptowertpapierregister erfolgt im Wege der Einzeleintragung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 eWpG. Ein Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausreichung einzelner Schuldverschreibungsurkunden sowie ein Anspruch auf Umwandlung von Einzeleintragungen in eine Sammeleintragung sind ausgeschlossen. Laufzeit: Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 01. Juli 2026 und endet mit Ablauf des 30. Juni 2031. Rechte: Die Rechte des Anlegers umfassen das Recht auf Zinszahlung und Kapitalrückzahlung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zinsen: Die Anleger der Schuldverschreibungen haben das Recht auf endfällige Zahlung von Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. des valutierten Anlagebetrages (eingezahlt und noch nicht getilgt) ab Laufzeitbeginn bis zum 30. Juni 2031. „Valutierter Anlagebetrag“ bezeichnet den vom Anleger eingezahlten und auf dem Konto der Emittentin gutgeschriebenen ursprünglichen Anlagebetrag abzüglich bereits gezahlter Teilrückzahlungen der Emittentin (dahingehend wird auf den Punkt „Rückzahlung“ verwiesen). Die Zinsen werden am dritten Bankarbeitstag nach Ende der Laufzeit fällig. Die erste Zinszahlung ist somit am 03. Juli 2031 fällig. Zinsen werden nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Rückzahlung: Der Nennbetrag der Schuldverschreibungen ist endfällig in einer Summe zum 30. Juni 2031 zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt am dritten Bankarbeitstag nach dem Rückzahlungstag. Die Summe der zurückgezahlten Teilnennbeträge beträgt 100 % des Nennbetrags. Kündigung durch die Anleger: Die Schuldverschreibungen können durch die Anleihegläubiger nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Kündigungsgründe sind unter anderem die Verletzung sonstiger Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen sowie bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit einer Insolvenz, Abwicklung oder einem Kontrollwechsel der Emittentin. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. Kündigung durch die Emittentin: Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, sämtliche Wertpapiere mit den bis dahin angefallenen Zinsen vollständig an die Gläubiger zurückzuzahlen (die „vorzeitige Rückzahlungsoption“). Eine Entschädigung für die Zinsen, die ab diesem Zeitpunkt bis zum Laufzeitende aufgelaufen wären, wird nicht geschuldet. Rangstellung: Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander. Verlustbeteiligung: Der Anleger ist über seinen geleisteten Anlagebetrag hinaus nicht zu Nachschüssen verpflichtet und eine Beteiligung der Anleger an einem Bilanzverlust oder Jahresfehlbetrag der Emittentin besteht nicht. Das allgemeine Emittentenrisiko bleibt davon unberührt. Übertragbarkeit und Handelbarkeit: Die Übertragung der Schuldverschreibungen setzt die Einigung zwischen dem Anleger und dem Erwerber über die Abtretung der sich aus den Schuldverschreibungen ergebenden Rechte (§ 398 BGB) sowie die Übertragung der Token und die Eintragung der Wallet-Adresse des Erwerbers in das Kryptowertpapierregister voraus. Zur Übertragung sendet der Anleger eine Weisung in Form einer Transaktion an das Kryptowertpapierregister. Die Authentifizierung erfolgt dabei über die Signatur der Transaktion, die mit einem privaten Schlüssel vorgenommen werden muss, welcher einer öffentlichen Netzwerkadresse (Wallet-Adresse) des Anlegers zugeordnet werden kann. Eine Übertragung der Schuldverschreibungen außerhalb der Blockchain und damit ohne Eintragung in das Kryptowertpapierregister ist nicht zulässig. Die Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin nicht an einem Finanzmarkt gelistet. |
3. | Identität der Anbieterin/Emittentin einschließlich der Geschäftstätigkeit und eines Garantiegebers |
Anbieterin und Emittentin ist die MD Capital GmbH mit Sitz in Schöne Aussicht 24, 22085 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dennis Monner. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 126251 eingetragen und wurde am 22.01.2013 unter der Firma Secucloud GmbH gegründet. Seit dem 28.03.2013 lautet die Firma MD Capital GmbH. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere in Form von Investitionen in andere Unternehmen) im eigenen Namen und für eigene Rechnung, der Bau, Vertrieb und die Vercharterung von Yachten sowie damit verbundene Dienstleistungen, die Organisation und der Vertrieb von Sport- und Luxusreisen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung. Die Organisation und der Vertrieb der Sport- und Luxusreisen erfolgt unter der eingetragenen Wort-/Bildmarke “WYND”. Die Emittentin übt ihre Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus. Auch zukünftig wird dies der Fall sein. Garantiegeber: Es gibt keinen Garantiegeber. | |
Angabe der registerführenden Stelle im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere und die Angabe, wo und auf welche Weise der Anleger in das Register Einsicht nehmen kann | |
Als registerführende Stelle hat die Emittentin die Smart Registry GmbH, Uhlandstraße 32, 10719 Berlin, benannt. Anleger können über das Online-Portal https://invest.wynd.group/assets der MD Capital GmbH, über welches die Schuldverschreibungen gezeichnet wurden, elektronisch die Einsichtnahme in das Register beantragen. | |
4. | Die mit dem Wertpapier, der Emittentin verbundenen Risiken |
Die angebotenen Schuldverschreibungen sind mit speziellen Risiken behaftet. Das maximale Risiko für den Anleger ist der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Nachfolgend können nicht sämtliche mit den Schuldverschreibungen verbundenen Risiken aufgeführt werden. Daher werden nur die von der Anbieterin/Emittentin als wesentlich erachteten Risiken aufgeführt. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Das kann zur Folge haben, dass die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus den Schuldverschreibungen nicht oder nicht in voller Höhe bedient werden, was zu einem Teil- oder Totalverlust des geleisteten Kapitals sowie nicht gezahlter Zinsen führen kann. Risiken, die dem Wertpapier eigen sind | |
Risiko eingeschränkter Veräußerbarkeit: Es ist weder eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen am organisierten Markt noch im Freiverkehr geplant. Daher ist die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen eingeschränkt. Bei Anlegern, die während der Laufzeit die Schuldverschreibungen verkaufen möchten, besteht das Risiko, dass die Schuldverschreibungen nicht oder nur zu einem aus Sicht der Anleger wirtschaftlich unattraktiven Preis verkauft werden können. Fehlende Mitwirkungsrechte: Die Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung der Emittentin. Darüber hinaus obliegt die Geschäftsführung der Emittentin allein dem Geschäftsführer. Insoweit können Anleger keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführung der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Es besteht das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse einzelner Anleger entgegenstehen und ggf. negative Auswirkungen auf die Schuldverschreibungen haben. Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht nachkommen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust für den Anleger führen kann. Wiederanlagerisiko bei Kündigung der Schuldverschreibung durch die Emittentin: Wenn die Emittentin von ihrem oben unter Ziffer 2 beschriebenen Kündigungsrecht Gebrauch macht, besteht für Anleger das Risiko, dass diese ihr investiertes Kapital nur zu schlechteren Konditionen neu anlegen könnten, sodass ihre Rendite für den ursprünglich beabsichtigten Anlagezeitraum geringer ausfällt als erwartet. Gläubigerversammlung: In den gesetzlich geregelten Fällen kann eine Versammlung der Anleger einer Schuldverschreibung (Gläubigerversammlung) einberufen werden. Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, die jeweils geltenden Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss zu ändern. Insoweit ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Anleger überstimmt werden und Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen werden, die den Interessen dieser Anleger entgegen stehen. Dennoch sind alle Anleger an die geänderten Anleihebedingungen gebunden. Gleiches gilt auch, wenn Anleger nicht an derartigen Versammlungen teilnehmen oder sich nicht vertreten lassen. Verlust des Private Key: Die „WYND Pioneer Bond III Token“ werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die „WYND Pioneer Bond III Token“ für die Anleger nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust (eines Teil) des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „Vergessen“ wurde, kann zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token führen, soweit der Private Key oder Teile davon nicht wiederhergestellt werden können. Technologierisiken: Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindungen stehenden technologischen Komponenten befinden sich auch im Jahre 2025 noch in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die zum Datum des WIBs nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten (z.B. Hackerangriffen) ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der „WYND Pioneer Bond III Token“ stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der „WYND Pioneer Bond III Token“ und damit zum Verlust der Schuldverschreibungen führen. Risiken, die der Emittentin eigen sind: Die wesentlichen unternehmerischen Risiken der Emittentin sind nachfolgend dargestellt. | |
Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann die Fähigkeit der Emittentin zur fristgerechten Zahlung von Zinsen sowie zur Rückzahlung der Schuldverschreibung beeinträchtigen und im Extremfall zu einem Totalausfall der Zins- und Rückzahlungsansprüche führen. Finanzierungsrisiken des Yacht‑Projekts: Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt maßgeblich davon ab, ob sie die für den Bau der geplanten Yacht erforderlichen finanziellen Mittel über diese und gegebenenfalls weitere Emissionen von Wertpapieren einwerben kann. Die Höhe des tatsächlich gezeichneten Kapitals lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Wird nicht ausreichend Kapital gezeichnet, kann es zu Bauverzögerungen oder zur Nichtfertigstellung der Yacht kommen. Konkrete Folgen sind ausbleibende oder spätere Projekt‑Cashflows, zusätzliche Finanzierungskosten und gegebenenfalls Vertragsstrafen gegenüber Auftragnehmern; dies kann unmittelbar dazu führen, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und die Rückzahlung bei Fälligkeit nicht erfolgt. Errichtungsrisiken im Zusammenhang mit dem Yachtprojekt: Vertragspartner wie Werften oder spezialisierte Ausbauer in Ägypten oder Kroatien können insolvent werden oder ihre vertraglichen Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart erbringen. In einem solchen Fall muss die Emittentin neue Verträge mit alternativen Partnern schließen, was zusätzliche Kosten und erhebliche zeitliche Verzögerungen verursachen kann; neue Dienstleister können höhere Vergütungen verlangen. Baukosten können sich durch Preissteigerungen bei Materialien, Engpässe in Lieferketten oder logistische Herausforderungen verteuern; internationale Projekte bergen zudem Risiken gestörter Transportwege, angepasster Zölle oder verzögerter Genehmigungsverfahren sowie politischer Instabilität oder administrativer Hürden. Auch ein Mangel an qualifiziertem Fachpersonal für Innenausbau und Ausrüstung kann |
| Terminverschiebungen und Kostensteigerungen bewirken. Konkrete Folgen sind Mehrkosten, Nachfinanzierungsbedarf, Terminüberschreitungen und das Risiko eines Projektstopps; ggf. bereits geleistete Anzahlungen können ganz oder teilweise gefährdet sein. Ohne Fertigstellung entstehen keine Einnahmen, sodass Zinszahlungen ausfallen können und die Schuldverschreibung bei Fälligkeit nicht bedient wird. Absatz‑ bzw. Verwertungsrisiko des Yacht‑Vorhabens: Der wirtschaftliche Erfolg des geplanten Yachtprojekts hängt wesentlich davon ab, ob sich die Investition langfristig verwerten lässt, etwa durch Vermietung, Verkauf oder sonstige Nutzung. Eine sinkende Nachfrage nach hochpreisigen Freizeit‑ bzw. Luxusgütern oder eine geringere Zahlungsbereitschaft potenzieller Mieter oder Käufer – etwa infolge veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, geopolitischer Unsicherheiten, gestiegener Finanzierungskosten oder verschärfter steuerlicher Regelungen – kann dazu führen, dass erzielbare Charterraten und/oder Veräußerungserlöse niedriger ausfallen und die Vermarktungsdauer steigt. Konkrete Folgen sind geringere und später zufließende Liquiditätsüberschüsse, mögliche Wertminderungen der Yacht sowie längere Haltezeiten; infolgedessen können Zinszahlungen ausgesetzt werden und die Rückzahlung der Schuldverschreibung sich verzögern oder ausfallen. Keine Begrenzung der Aufnahme von Fremdkapital: Die Emittentin ist nicht beschränkt, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen oder weitere, mit dieser Schuldverschreibung gleichrangige Schuldinstrumente zu begeben. Die Emittentin plant, auch künftig Fremdkapital zur Finanzierung des Geschäftszwecks aufzunehmen. Konkrete Folgen sind eine steigende laufende Zinslast und ein höherer Verschuldungsgrad, was die Liquidität der Emittentin belastet und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsverzug erhöht; im Fall einer Krise oder Insolvenz vermindert ein höheres Volumen gleichrangiger Verbindlichkeiten die zu erwartende Erlösquote je Gläubiger. Dies kann dazu führen, dass Zinsen nicht vollständig bedient werden und die Rückzahlung bei Fälligkeit ganz oder teilweise ausfällt. Geschäftsrisiko der Emittentin: Weder der wirtschaftliche Erfolg der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Emittentin noch der Erfolg der geplanten Umsetzung des unternehmerischen Vorhabens der Emittentin, das durch die Schuldverschreibung finanziert werden soll (s. unten Ziffer 9 „Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses“), können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die Emittentin kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt insbesondere von einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit und Kapitalbeschaffung für den Bau und die Ausstattung der geplanten Yacht ab. Sollte das unternehmerische Vorhaben keinen wirtschaftlichen Erfolg haben, kann dies konkret dazu führen, dass operative Einnahmen aus Vermietung oder Veräußerung niedriger als geplant ausfallen und Zahlungsströme sich verzögern; infolgedessen kann es zu Zahlungsverzug bei Zinszahlungen oder zur Nichtbedienung der Schuldverschreibung bei Fälligkeit kommen. Ausfallrisiko der Emittentin (Emittentenrisiko): Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, insbesondere wenn sie geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet verzeichnet. Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist damit zu rechnen, dass Ansprüche aus der Schuldverschreibung nicht vollständig bedient werden; als nicht einlagengesicherte Forderungen droht ein Totalverlust des Anleihebetrages und der Zinsen. | ||||
5. | Verschuldungsgrad der Emittentin auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses | ||||
Der auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin betrug 661,24%. Der Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis zwischen dem bilanziellen Fremdkapital und Eigenkapital der Emittentin an. Der Verschuldungsgrad gibt Auskunft über die Finanzierungsstruktur eines Schuldners. Die Berechnung des Verschuldungsgrads erfolgte nach folgender Formel: Verschuldungsgrad = (Verbindlichkeiten + Rückstellungen) / Eigenkapital *100. | |||||
6. | Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen | ||||
Die Szenario-Betrachtung ist kein Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Schuldverschreibungen und tatsächlichen Kosten und nicht abschließend. Eventuell anfallende Kosten sind in den Szenarien nicht berücksichtigt worden. Daneben kann es weitere Szenarien geben, die zu einem Verlust bzw. Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Je nach besserer oder schlechterer Entwicklung des Marktes für Luxusreisen und Yachten, insbesondere für den Bau, Vertrieb und die Vercharterung von Yachten, ändern sich die Erfolgsaussichten für die Geschäftstätigkeit der Emittentin und damit für die Schuldverschreibungen. Der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Emittentin ist damit von Angebot und Nachfrage innerhalb der Branche für Yacht- und Luxusreisen abhängig. Je nachdem, wie sich Angebot und Nachfrage entwickeln, ändern sich die Umsatzerlöse der Emittentin und damit auch die Fähigkeit der Emittentin, die Schuldverschreibungen zurückzuzahlen sowie Zinsen auf die Schuldverschreibungen zu bezahlen. Die Bonität der Emittentin, somit die Zahlungsfähigkeit bezüglich Zinsen und zur Rückzahlung des Kapitals hängt insbesondere von der erfolgreichen Umsetzung des Yachtbauprojekts, sowie von der wirtschaftlichen Verwertung der fertiggestellten Yacht und dem Erzielen von Jahresüberschüssen ab. Entwickelt sich die Geschäftstätigkeit neutral oder positiv, erhält der Anleger am Rückzahlungstag sein investiertes Kapital sowie am jeweiligen Zinszahlungstag die vereinbarten Zinsen. Bei einer negativen Entwicklung der Geschäftstätigkeit ist es möglich, dass der Anleger einen Teil oder die gesamten Zinsen sowie die Rückzahlung zum Nennbetrag nicht erhält. Die Schuldverschreibungen unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin kann es zu einem Teil oder Totalverlust des eingesetzten Vermögens kommen. Die nachfolgenden Szenarien für die Erträge aus der Schuldverschreibung sind beispielhafte Darstellungen, die ausschließlich der Veranschaulichung dienen. Die Werte sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Annahmen für die Szenarien: Der Anleger erwirbt 4 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 3.940 am 1. Dezember | |||||
2025. Die Laufzeit endet am 30. Juni 2031. Bei für die Emittentin neutraler Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit, bei der ihre Geschäftstätigkeit und daraus resultierend ihre Umsatz- und Ertragsentwicklung kontinuierlich, aber nicht dynamisch steigern kann, kann die Emittentin über diesen Zeitraum den Zinssatz von 6,5 % p.a. zahlen und die Rückzahlung der Schuldverschreibungen leisten. Bei für die Emittentin negativer Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit, werden die Auswirkungen einer Insolvenz der Emittentin nach fünf Jahren Laufzeit der Schuldverschreibung betrachtet. Es wird unterstellt, dass die Emittentin nach dem 30. Juni 2031 keine Erträge erwirtschaftet und aus der Insolvenzmasse keine Zahlungen an den Anleger möglich sind. In diesem Fall kann die Emittentin keine Zinsen leisten. Bei für die Emittentin positiver Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit, bei der die Emittentin die Geschäftstätigkeit und daraus resultierend ihre Umsatz- und Ertragsentwicklung überdurchschnittlich steigern kann, kann die Emittentin über diesen Zeitraum den Zinssatz von 6,5 % p.a. zahlen und die Rückzahlung der Schuldverschreibungen leisten. | |||||
Szenario (Prognose) | (Teil-) Rückzahlung insgesamt | Zinsen insgesamt | Nettobetrag ((Teil-) Rückzahlung zzgl. Zinsen abzgl. Kosten) |
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neutrale Entwicklung Die Emittentin erwirtschaftet durchschnittliche Erträge. | EUR 3.940 | EUR 1.280,50 | EUR 5.220,50 |
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negative Entwicklung Die Emittentin fällt nach 5 Jahren Laufzeit vollständig aus. | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 |
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positive Entwicklung Die Emittentin erwirtschaftet überdurchschnittliche Erträge. | EUR 3.940 | EUR 1.280,50 | EUR 5.220,50 |
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7. | Mit dem Wertpapier verbundene Kosten und Provisionen |
Kosten für den Anleger Der Erwerbspreis je Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag von EUR 985 zzgl. Processing Gebühren i.H.v. 1,5%. Bei Zeichnung der Mindestzeichnungssumme beträgt der Erwerbspreis EUR 999,78. Es werden dem Anleger keine weiteren Kosten und Steuern in Rechnung gestellt. Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen. Weitere Kosten können z.B. bei einer Übertragung der Schuldverschreibungen aufgrund der Transaktion auf der Blockchain anfallen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Emittentin keine Aussage getroffen werden. Kosten und Provisionen für die Emittentin Für die Abwicklung der Emission durch die heartstocks GmbH (als vertraglich gebundener Vermittler der Concedus GmbH) hat die Emittentin keine prozentuale Vergütung (Provision) des eingesammelten Kapitals zu leisten. Für die Anlegerverwaltung zahlt die Emittentin an die heartstocks GmbH ferner eine Verwaltungspauschale von max. 0,5 % des eingesammelten Kapitals p.a. Dies entspricht EUR 46.886 inklusive Umsatzsteuer bei Vollzeichnung. | |
8. | Angebotskonditionen einschließlich des Emissionsvolumens |
Emissionsvolumen: EUR 7.998.200; eingeteilt in 8.000 Schuldverschreibungen zu einem Nennbetrag von je EUR 985 zzgl. Processing Gebühren i.H.v. 1,5%. Mindestzeichnungssumme: EUR 985 (1 Schuldverschreibung zu je EUR 985). Höchstzeichnungssumme: EUR 25.000 wobei für Anlagebeträge über EUR 1.000 eine Selbstauskunft des Anlegers i.S.v. §6 Wertpapierprospektgesetz erforderlich ist. Angebotszeitraum/-verfahren: Die Schuldverschreibung wird voraussichtlich vom 10. November 2025 bis zum 10. Juli 2026 zur öffentlichen Zeichnung angeboten. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums (insbesondere im Falle der Vollplatzierung) bleibt vorbehalten. Die Zeichnung der Schuldverschreibungen erfolgt über die heartstocks GmbH, die als gebundener Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Concedus GmbH, Nürnberg, die Schuldverschreibungen vermittelt. Die heartstocks GmbH wird die Einzelanlageschwellen des § 6 Wertpapierprospektgesetz für nicht-qualifizierte Anleger beachten. Der Anleger muss sich im Online-Portal der heartstocks GmbH zu erreichen unter: https://invest.wynd.group/assets/WYND3, mit seinen persönlichen Daten einschließlich Kontoverbindung registrieren. Die heartstocks GmbH weist dem Anleger seine Blockchain-Wallet-Adresse zu, an die dann die „WYND Pioneer Bond III Token“ geliefert werden. Ein eigenes Drittpartner-Wallet des Anlegers kann für diese Transaktion nicht verwendet werden. Der Kaufvertrag über den Erwerb der Schuldverschreibungen kommt mit der Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach Eingang des Zeichnungsbetrages zustande. Nach Zeichnung und Zahlung des Erwerbspreises erfolgt eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters. Dem Anleger werden die gezeichnete Anzahl von „WYND Pioneer Bond III Token“ in sein Wallet geliefert. Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung erfolgen auf ein vom Anleger benanntes Konto in Euro. | |
9. | Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses |
Unter der Annahme, dass sämtliche Schuldverschreibungen gezeichnet werden, ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 7.880.000. Unter Berücksichtigung der geschätzten Kosten für das öffentliche Angebot in Höhe von EUR 46.886, ergibt sich, bei vollständiger Platzierung, ein voraussichtlicher Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 7.833.114. Die Emittentin wird den voraussichtlichen Nettoemissionserlös aus der Platzierung der Schuldverschreibung in Höhe von EUR 7.833.114 zur Finanzierung des folgenden Vorhabens verwenden: Bau des Yacht-Rumpfes: Ein wesentlicher Teil des Emissionserlöses dient der Beauftragung einer spezialisierten Werft zum Bau des Rumpfes einer hochwertigen Yacht. Der Bau soll planmäßig in Ägypten erfolgen, wobei die genaue Standortwahl flexibel gehalten wird, um auf wirtschaftliche oder organisatorische Entwicklungen reagieren zu können. Es ist geplant, die South Red Sea Shipyard, 27 El Khalifa El Mamoun, New Cairo mit dem Bau des Yacht-Rumpfes zu beauftragen. Hierzu zählen unter anderem Materialbeschaffung, Herstellung des Stahl- oder Aluminiumrumpfes, Klassifizierungskosten, sowie Leistungen für nautisch-technische Grundausstattung. Innenausbau und Ausstattung: Weitere Mittel werden für die Beauftragung einer Werft in Kroatien verwendet, die den Innenausbau und die finale Ausstattung der Yacht vornimmt. Es ist geplant, die ADRIA DOCKS d.o.o. Rovinjska 4, 21000 Split, mit dem Innenausbau zu beauftragen. Dieser umfasst insbesondere den Ausbau von Kabinen, Sanitäranlagen, Aufenthaltsbereichen, Küche sowie Navigations- und Kommunikationstechnik. Zusätzlich fallen in diesem Bereich Kosten für Designplanung, Anpassungsarbeiten und Lieferungen spezifischer Bauteile an. Planung und Projektsteuerung: Ein Teil des Emissionserlöses wird für übergeordnete Projektmanagementkosten verwendet, darunter die technische Planung, Vertragskoordination, logistische Organisation, Schnittstellensteuerung zwischen den beteiligten Werften sowie die Koordination internationaler Transporte und Genehmigungen. Reserve und Risikopuffer: Die Emittentin sieht darüber hinaus die Bildung eines finanziellen Puffers für unvorhergesehene Kosten vor z. B. Wechselkursschwankungen, Lieferverzögerungen oder Preissteigerungen bei Material und Arbeitsleistung. Die Umsetzung des Yachtprojekts erfolgt etappenweise und abhängig vom Zufluss der Mittel aus dieser und weiteren Emissionen. Die Reihenfolge und Gewichtung der einzelnen Investitionsbereiche können abhängig vom tatsächlichen Emissionsvolumen angepasst werden. Eine genaue Aufschlüsselung des Nettoemissionserlöses nach Verwendungszweck kann zum Datum des WIBs noch nicht vorgenommen werden. | |
10. | Gesetzliche Hinweise nach § 4 Abs. 5 Wertpapierprospektgesetz |
● Die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). ● Für das Wertpapier wurde kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt hinterlegt. Der Anleger erhält weitergehende Informationen unmittelbar von der Anbieterin oder Emittentin des Wertpapiers. ● Der letzte aufgestellte Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2024 ist dem WIB als Anlage beigefügt. Zukünftige Jahresabschlüsse werden im Online-Portal der heartstocks GmbH unter: https://invest.wynd.group/assets/WYND3 erhältlich sein. ● Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist oder der Warnhinweis des § 4 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz nicht enthalten ist und wenn das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts und während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere im Inland, abgeschlossen wurde.
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